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Ehevertrag
Ein Ehevertrag stellt eine ehebezogene Vereinbarung zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen dar, durch die sich die Eheleute bestimmte Regeln für ihr eheliches Zusammenleben geben, sie ihren ehelichen Güterstand festlegen und bestimmte Scheidungsfolgen, meist im Rahmen des Unterhalts vereinbaren.
Eheverträge können zu unterschiedlichen Zeitpunkten errichtet werden:
Es ist zu unterscheiden zwischen Vorsorge-Eheverträgen, die vor, zu Beginn oder während der Ehe geschlossen werden, Kriseneheverträgen, die in ehelichen Krisensituationen errichtet werden oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, die sämtliche Angelegenheiten im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung regeln.
Ehevertrag: Fachgebiete
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