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Trennung, Scheidung und Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften

Damit ein Ehepaar geschieden werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Man muss mindestens ein Jahr getrennt leben, es ist der Versorgungsausgleich durchzuführen und es muss eine Einigkeit hinsichtlich der elterlichen Sorge, des Unterhalts, der Haushaltsgegenstände und der Vermögensauseinandersetzung vorliegen. Zuletzt muss die persönliche Anhörung vor Gericht ergeben, dass die Beteiligten davon überzeugt sind, dass die Ehe gescheitert ist.
Bezüglich einer Härtefallscheidung und den gerichtlichen Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz sollte unverzüglich eine persönliche Beratung erfolgen.

Trennung, Scheidung und Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften: Service
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