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Kosten
In der ersten persönlichen Beratung werden Sie über die Modalitäten der Abrechnung aufgeklärt. Eine Abrechnung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ohne Zuschlag oder auf der Basis einer Honorarvereinbarung.
Im RVG orientiert sich die Vergütung an den sogenannten Gegenstandswerten:
In Scheidungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach Ihrem Einkommen und Vermögen.
Der Gegenstandswert in Unterhaltssachen ist beispielsweise der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts.
Die Erstberatungsgebühr beträgt 190,00 Euro zzgl. MwSt.
Kosten: Infos
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