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Durch einen Ehevertrag kann ein Güterstand für die Ehe gewählt werden – die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Für den Fall des gesetzlichen Güterstandes, der Zugewingemeinschaft, sind eine Vielzahl von Problemen zu bedenken. Daher ist eine frühzeitige umfassende Rechtsberatung erforderlich, um eine faire Vermögensauseinandersetzung zu gewährleisten.
Zudem kann im Rahmen eines Beratungsgesprächs auch die Frage der Mithaftung für Schulden des anderen Ehegatten erörtert werden.
Güterrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung: Service
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