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Tätigkeitsschwerpunkte

Als Fachanwältin für Familienrecht gehören zu meiner Spezialisierung insbesondere die Erstellung von Eheverträgen, die rechtliche sowie emotionale Unterstützung bei Trennungen und Scheidungen und die damit einhergehende Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Unterhaltsberechnungen und sämtliche Fragen zu Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie Lösungen zum Sorge- und Umgangsrecht. Auch im Hinblick auf die vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ausgleichsansprüche von nicht verheirateten Lebenspartnern kann ich Sie kompetent und zielführend beraten. Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Wie arbeite ich im Familienrecht?

In der Regel steht am Anfang ein Erstberatungstermin, in dem wir alles Notwendige abklären. Sie sprechen mit mir ausführlich über Ihre aktuelle Situation, Ihre rechtlichen Sorgen, Wünsche und Erwartungen. Danach kann ich Ihnen bereits etwas zu den Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten sagen, die Sie erwarten.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich gerne eine mögliche  Kostenübernahme ab.


Meine langjährige Erfahrung zeigt, dass streitige Auseinandersetzungen, egal ob im Rahmen der Ehescheidung oder im Streit um Unterhalt oder Sorgerecht zu hohen finanziellen und psychischen Belastungen der Beteiligen führen können.  Daher ist es wichtiger Teil meiner Tätigkeit, im Dialog mit Ihnen, Möglichkeiten auszuloten, die zu einer  außergerichtlichen Streitbeilegung führen können. Hierbei liegen mir als zweifacher Mutter die Belange eventuell betroffener Kinder besonders am Herzen.



Im Falle des Scheiterns des Versuches einer friedlichen Lösung, setze ich die Ansprüche meiner Mandanten vor Gericht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln engagiert und zielstrebig durch.


Manche Paare bauen schon vor der Eheschließung oder während der Ehezeit vor und legen in erster Linie  wirtschaftliche Details ihrer Partnerschaft in einem Ehevertrag fest. Dort werden potenzielle Streitpunkte  wie Unterhalt, Versorgungsausgleich, Gütertrennung und weitere Aspekte für den Fall einer Trennung vorab geklärt. Gerne berate ich Sie zu den bestehenden Möglichkeiten.


Natürlich geht es im Familienrecht auch um Kinder - darum, ob das Sorgerecht für die Kinder von den Eltern gemeinsam ausgeübt wird, wieviel Unterhalt gezahlt wird oder welche Besuchsregelung zwischen den Eltern vereinbart wird. Auch hier bespreche ich gerne mit Ihnen alle rechtlichen Möglichkeiten. 


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Ein  Ehevertrag stellt eine ehebezogene Vereinbarung zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen dar, durch die sich die Eheleute bestimmte Regeln für ihr eheliches Zusammenleben geben, sie ihren ehelichen Güterstand festlegen und bestimmte Scheidungsfolgen, meist im Rahmen des Unterhalts vereinbaren.
Eheverträge können zu unterschiedlichen Zeitpunkten errichtet werden:
Es ist zu unterscheiden zwischen Vorsorge-Eheverträgen, die vor, zu Beginn oder während der Ehe geschlossen werden, Kriseneheverträgen, die in ehelichen Krisensituationen errichtet werden oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, die sämtliche Angelegenheiten im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung regeln.

Damit ein Ehepaar geschieden werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Man muss mindestens ein Jahr getrennt leben, es ist der Versorgungsausgleich durchzuführen und es muss eine Einigkeit hinsichtlich der elterlichen Sorge, des Unterhalts, der Haushaltsgegenstände und der Vermögensauseinandersetzung vorliegen. Zuletzt muss die persönliche Anhörung vor Gericht ergeben, dass die Beteiligten davon überzeugt sind, dass die Ehe gescheitert ist.
Bezüglich einer Härtefallscheidung und den gerichtlichen Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz sollte unverzüglich eine persönliche Beratung erfolgen.

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Das Thema Unterhalt ist sehr vielfältig.
Es betrifft die Themen Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle), Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter und des Elternunterhalts.
Es ist eine umfassende Kenntnis der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen sowie der aktuellen Rechtssprechung unabdingbar für die Regelung dieses Themenkomplexes.

Durch einen Ehevertrag kann ein Güterstand für die Ehe gewählt werden – die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Für den Fall des gesetzlichen Güterstandes, der Zugewingemeinschaft, sind eine Vielzahl von Problemen zu bedenken. Daher ist eine frühzeitige umfassende Rechtsberatung erforderlich, um eine faire Vermögensauseinandersetzung zu gewährleisten.
Zudem kann im Rahmen eines Beratungsgesprächs auch die Frage der Mithaftung für Schulden des anderen Ehegatten erörtert werden.

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Durch das Sorgerecht werden alle Fragen der elterlichen Sorge, beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wesentliche Erziehungsfragen, die Vermögenssorge, Entscheidungen über die Ausbildung minderjähriger Kinder und Entscheidungen zu medizinischen Eingriffen geregelt.
Grundsätzlich wird eine die gemeinsame elterliche Sorge angestrebt. Hierfür ist eine Einigkeit in wichtigen Angelegenheiten und eine Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft der Eltern erforderlich. Sollte dies nicht erfüllt sein, wird eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge erforderlich.

Familienrechtliche Konflikte werfen immer sehr persönliche Probleme auf, die individueller Lösungen bedürfen. Egal, wie komplex Ihre Situation sein mag, dank jahrelanger Erfahrung und fachlichem Know-how stehe ich Ihnen bei allen Belangen kompetent zur Seite und vertrete diese in Ihrem Interesse - auch vor Gericht.

Der juristische Grundsatz "es kommt darauf an" bewahrheitet sich aufgrund der zahlreichen persönlichen Ehe- und Familienprobleme gerade im Familienrecht, sodass eine Übertragung allgemeiner Grundsätze oftmals nicht interessengerecht erscheint. Ein Eingehen auf individuelle Lebens- und Verfahrenssituationen ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. 


Kontaktieren Sie mich, falls Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen oder um ein Erstberatungsgespräch zu vereinbaren.

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